
In unserer ZV-Abteilung führen wir für unsere Mandanten den
Forderungseinzug durch.
Schuldner werden außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert und
anschließend per Mahnbescheid oder Klage in Anspruch genommen. Wird
nicht gezahlt, werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
Möglich ist hier die Pfändung von Bankkonten, Sparguthaben oder
Arbeitseinkommen, die Beauftragung des Gerichtsvollziehers, vor dem
der Schuldner gegebene falls die EV (Offenbarungseid) abgeben muss
oder die Zwangsversteigerung von Grundbesitz.
Die Bearbeitung erfolgt in unserem Hause durch zwei selbstständig
tätige Sachbearbeiterinnen,
Frau Heike Furtwängler (rechts) und Frau Frauke Kuster (links).
Telefon: 04141 9529-0
E-Mail: info@anwaelte-dr-schroeder.de