Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung

In unserer ZV-Abteilung führen wir für unsere Mandanten den Forderungseinzug durch.

Schuldner werden außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert und anschließend per Mahnbescheid oder Klage in Anspruch genommen. Wird nicht gezahlt, werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.

Möglich ist hier die Pfändung von Bankkonten, Sparguthaben oder Arbeitseinkommen, die Beauftragung des Gerichtsvollziehers, vor dem der Schuldner gegebene falls die EV (Offenbarungseid) abgeben muss oder die Zwangsversteigerung von Grundbesitz.

Die Bearbeitung erfolgt in unserem Hause durch zwei selbstständig tätige Sachbearbeiterinnen,
Frau Heike Furtwängler (rechts) und Frau Frauke Kuster (links).

Terminvereinbarung

Telefon: 04141 9529-0
E-Mail: info@anwaelte-dr-schroeder.de